Sichern Sie sich bis zu 3,5 Mio. Euro
Pro Jahr! Rückwirkend!

Wir unterstützen in Deutschland ansässige Unternehmen bei der Beantragung der Forschungszulage, rückwirkend bis 2020, rein auf Erfolgsbasis. Voraussetzung: Mindestens 150.000 € Kosten pro Jahr ansetzbar.

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Wir sind DIE Experten für kundenorientierte Fördermittelberatung 
bei der Forschungszulage!

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Renommierte Unternehmen vertrauen uns

Berechnen Sie, wie viel Förderung Sie 
vom Staat erhalten können

Mit unserem kostenlosen Forschungszulagen-Rechner können Sie eine erste Einschätzung zur Höhe der möglichen Förderung erhalten.

Warten Sie nicht und sichern Sie sich jetzt bis zu 3,5 Millionen Euro Steuervorteil

Forschungszulage im Überblick

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt innovative Projekte und Ideen in der Forschung durch gezielte Förderprogramme. Zudem fördert die Bundesregierung seit Januar 2020 Unternehmen steuerlich, die in Forschung und Entwicklung aktiv sind.

Bemessungsgrundlage pro Jahr

Max. 4 Mio. €

Max. 10 Mio. €

Afa auf Invest

Ansatz externe 
Auftragskosten

Interne 
Personalkosten

Förderquote

Förderung max.

Max. 4 Mio. €

60%

Std. x €

Projektlohn- und Lohnnebenkosten

Altregelung

01/20 - 03/24

× 25%

1 Mio. €

Max. 10 Mio. €

Afa

70%

Std. x €

Projektlohn- und Lohnnebenkosten

Neuregelung

ab 04/24

× 25-35%

2,5 - 3,5 Mio. €

Neuregelung Förderquote in Prozent der Bemessungsgrundlage (max. 10 Mio. €) 
ab April 2024

25%

Großunternehmen

× 25%

Förderung max.

2,5 Mio. €

35%

KMU*)

× 35%

Förderung max.

3,5 Mio. €

* KMU: Bis 250 Mitarbeiter, bis 50 Mio. € Umsatz, bis 43 Mio. € Bilanzsumme

Forschungszulage und Neufassung

Seit dem 01.01.2020 können rückwirkend jährlich bis zu 4 Mio. Euro an F&E-Aufwendungen als Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage geltend gemacht werden. Diese Bemessungsgrundlage setzt sich zusammen aus 100 % der internen Projektlohn- und Lohnnebenkosten sowie 60 % der an Externe vergebenen Auftragsforschung. Der Förderbetrag beträgt 25 % der Bemessungsgrundlage.

Mit der Neufassung des Forschungszulagengesetzes treten ab dem 28. März 2024 folgende wesentliche Änderungen in Kraft:

  • Erhöhung der Bemessungsgrundlage: Der maximal ansetzbare Betrag pro Jahr steigt von 4 Mio. € auf 10 Mio. €.
  • Erhöhung des Anrechnungsanteils für externe Auftragsforschung: Externe Auftragsforschung kann mit 70 % statt bisher 60 % angerechnet werden.
  • Einbeziehung von Abschreibungen auf F&E-Anlageninvestitionen: Abschreibungen auf F&E-bezogene Investitionen können zukünftig einbezogen werden.
  • Fördersatz: Die Bemessungsgrundlage wird im Normalfall weiterhin mit 25 % gefördert.
  • Erhöhter Fördersatz für KMUs: Für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) wird die Förderung auf 35 % der Bemessungsgrundlage erhöht.


Hinweis
: Der leistungszeitraum ist maßgeblich. F&E-Aufwendungen, die vor dem 28.03.2024 angefallen sind, werden weiterhin nach der ursprünglichen Formel gefördert.

Anrechenbare Zeiträume und Anforderungen

  • Zeiträume: Es können die letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahre in der Vergangenheit sowie maximal drei Jahre in die Zukunft bei der BSFZ angesetzt werden.
  • Berechtigte Unternehmen: Antragsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen; dazu zählen auch deutsche Tochtergesellschaften, sofern diese in Deutschland sozialversicherungspflichtig sind.
  • Begünstigte F&E-Vorhaben: Die geförderten Vorhaben müssen gegenüber dem Stand der Technik von 2020 neuartig sein. Der Antragsteller muss das Risiko tragen und das Vorhaben muss einem strukturierten Plan folgen.
  • Förderform: Die Förderung erfolgt als Steuergutschrift, die auf die Körperschaft- bzw. Einkommensteuer angerechnet oder ausbezahlt wird, falls die Steuerschuld überschritten wird.

Unterstützung durch IFC

IFC unterstützt seine Kunden rein erfolgsbasiert! Um sich für eine risikolose Zusammenarbeit mit IFC zu qualifizieren, muss das Gesamtvolumen der zu beantragenden Projektkosten mindestens 0,6 Mio. Euro betragen (über mehrere Projekte und mehrere Jahre hinweg). Dieses Mindestvolumen ist erforderlich, um das zu 100% erfolgsbasierte Geschäftsmodell von IFC nachhaltig aufrechtzuerhalten.

Wie unterstützen wir Sie?

In einem strukturierten Prozess begleiten wir Sie von der Projektdefinition über die Antragsstellung bis hin zum Erhalt des Förderbescheids und unterstützen auch Ihren Steuerberater bei der Einreichung der Förderung beim Finanzamt.

Projekt-Definition

Identifikation und Definition Ihrer 
F&E-Aktivitäten

Antrags-Verfassung

Kostenermittlung und Ausformulierung der Anträge

Antrags-Management

Einreichen der Anträge und Beantwortung von Rückfragen bis zur Gewährung des Förderbescheids

In 6 Schritten zu Ihrer Forschungszulage

Die gemeinsame Arbeit unterteilt sich in 6 wesentliche Arbeitsschritte. Dabei achten wir darauf, Ihnen einen Großteil der Arbeiten abzunehmen.

Schritt 01:

Erstgespräch zur Potentialprüfung (Dauer 15 Min.)

In einem kostenlosen Erstgespräch klären unsere Experten, ob und in welchem Rahmen Ihre Projekte förderfähig sind.

Schritt 03:

IFC verfasst den Fördermittelantrag

Auf Basis der Projektbesprechung verfassen wir die ersten Drafts der Projektanträge, die Sie im Anschluss korrigieren. Dazu benötigen wir die Aufwands- und Kostendaten zu den F&E-Vorhaben.

Schritt 05:

BSFZ bewilligt Fördermittelantrag

Nach Klärung aller Rückfragen bewilligt die BSFZ Ihren Antrag. Die Bewilligungsquote der von uns unterstützten Vorhaben liegt bei größer 90%.
 Zu diesem Zeitpunkt stellen wir unsere erste Teilrechnung; die zweite Teilrechnung nach 12 Monaten.

Schritt 02:

Detaillierte Projektbesprechung und Definition der Antrags-Cluster
 (Dauer 90 Min.)

Nach dem Vertragsabschluss halten wir ein Online-Meeting mit Ihnen ab, in welchem Sie uns Ihre Projekte detailliert erläutern. Ebenfalls stellen wir eine Datenanforderung (u.a. Projektstunden, Kostensätze).

Schritt 04:

Unternehmen reicht Fördermittelantrag bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ) ein

Nach Abstimmung des Förderantrags reichen Sie diesen online bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ein. Wir unterstützen dabei.

Schritt 06:

Einreichung beim Finanzamt und Auszahlung bzw. Verrechnung mit Körperschaftsteuer

Ihr Steuerberater reicht den Förderungsantrag über ELSTER ein. Mit unserem „Leitfaden ELSTER“ stellen Sie die Datenkonsistenz der vorhabensbezogenen Angaben sicher. Ihr Finanzamt gewährt Ihnen bei der nächsten Festsetzung eine Steuergutschrift in der bewilligten Höhe.

Schritt 01:

Erstgespräch zur Potentialprüfung (Dauer 15 Min.)

In einem kostenlosen Erstgespräch klären unsere Experten, ob und in welchem Rahmen Ihre Projekte förderfähig sind.

Schritt 02:

Detaillierte Projektbesprechung und Definition der Antrags-Cluster
(Dauer 90 Min.)

Nach dem Vertragsabschluss halten wir ein Online-Meeting mit Ihnen ab, in welchem Sie uns Ihre Projekte detailliert erläutern. Ebenfalls stellen wir eine Datenanforderung (u.a. über geleistete Projektstunden).

Schritt 03:

IFC verfasst den Fördermittelantrag

Auf Basis der Projektbesprechung verfassen wir die ersten Drafts der Projektanträge, die Sie im Anschluss korrigieren. Dazu benötigen wir die Aufwands- und Kostendaten zu den F&E-Vorhaben.

Schritt 04:

Unternehmen reicht Fördermittelantrag bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ) ein

Nach Abstimmung des Förderantrags reichen Sie diesen online bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ein. Wir unterstützen dabei.

Schritt 05:

BSFZ bewilligt Fördermittelantrag

Nach Klärung aller Rückfragen bewilligt die BSFZ Ihren Antrag. Die Bewilligungsquote der von uns unterstützten Vorhaben liegt bei größer 90%.

Schritt 06:

Einreichung beim Finanzamt und Auszahlung bzw. Verrechnung mit Körperschaftsteuer

Ihr Steuerberater reicht den Förderungsantrag über ELSTER ein. Ihr Finanzamt gewährt Ihnen bei der nächsten Festsetzung eine Steuergutschrift in der bewilligten Höhe.

Warten Sie nicht und sichern Sie sich jetzt bis zu 3,5 Millionen Euro Steuervorteil

Alles, was Sie wissen sollten

Fragen zur Forschungszulage? Gerne beantworten wir Ihnen kurz und knapp alle wichtigen Fragen.

Wer wird gefördert?

Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich Mitarbeiteranzahl, Jahresumsatz oder Gewinnsituation.

Wie beantrage ich die Förderung?

Wir begleiten den kompletten Verfahrensweg und unterstützen Sie während der Beantragung der Fördermittel inkl. Ausarbeitung aller technischen Projektbeschreibungen.

Wie hoch ist die Förderung?

Ab dem 01.01.2020 maximal 1 Mio. Euro pro Jahr. Ab dem 28.03.2024 maximal 2,5 Mio. Euro pro Jahr und für KMUs bis zu 3,5 Mio. pro Jahr. Die Forschungszulage kann rückwirkend für 4 abgeschlossene und für bis zu 3 zukünftige Geschäftsjahre beantragt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die (Weiter-) Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen bis zum ersten funktionierenden Prototyp. Materialkosten, Rechtsberatung oder allgemeine Marktforschung sind nicht förderfähig.


Warum Sie sich für InsightFunding 
entscheiden sollten?

Eine Zusammenarbeit mit IFC bringt viele Vorteile ohne finanzielle Risiken für unsere Kunden.

Selbst beantragen

Mit IFC-Unterstützung

Fördercheck Projekte

Inhaltliche Antragsformulierung

BSFZ-konforme Kostenberechnung

Aussicht auf erfolgreiche Bewilligung

Konditionen bei der Beantragung

Mindest-Beantragungssumme

Jetzt Kontakt mit IFC aufnehmen

Tragen Sie Ihre Kontaktdaten und erste Stichpunkte zum Förderprojekt in unsere Aufnahmemaske ein. Wir werden umgehend Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Ihr Anliegen kostenfrei mit Ihnen durchsprechen.

Dr. Matthias Dittmar

Geschäftsführer

Das Team

Unser IFC-Team besteht aus hochqualifizierten Experten aus verschiedenen Fachbereichen. Hier ist eine Auswahl:

Adrian Bayerlein

Vertriebspartner

Dr. Matthias Dittmar

Geschäftsführer

Maurice Kockmann

Vertriebspartner

Thomas Scholz

Leiter Antragsmanagement

Über InsightFunding

IFC ist Ihr bevorzugter Partner für die Beantragung der Forschungszulage für Ihr Unternehmen. Wir bieten Kompetenz, Schnelligkeit, unermüdlichen Einsatz und arbeiten ausschließlich erfolgsbasiert.

Ihr Team für die Forschungszulage

Seit Anfang 2023 hat sich IFC auf die Beantragung der steuerlichen Forschungsförderung (Forschungszulage) spezialisiert. Unser Ziel ist es, unsere Kunden mit herausragender Professionalität und höchster Kundenorientierung zu unterstützen.

Dank unseres erfahrenen Teams, bestehend aus hochqualifizierten Ingenieuren und weiteren Fachkräften, konnten wir bis dato ein Fördervolumen von über 50 Millionen Euro für unsere Kunden betreuen. Als verlässlicher Partner helfen wir Ihnen, die Forschungszulage optimal für Ihre Entwicklungsvorhaben zu nutzen.

Unser Unternehmenssitz befindet sich in München, aber dank effizienter Online-Tools sind wir deutschlandweit tätig. Mit einem Team aus Fach- und F&E-Experten decken wir eine breite Palette von Branchen und Forschungsbereichen ab.

Von der Antragstellung bis zur Auszahlung der Forschungszulage stehen wir Ihnen bei jedem Schritt zur Seite und optimieren den gesamten Prozess. Ihr Erfolg ist unsere treibende Kraft und daher sind wir stets bereit, die „Extra Meile“ zu gehen. Unsere Erfolgsquote liegt bei über 90 Prozent.

Erfolgsquote
> 0 %
Fördervolumen
> 0 Mio

Sie haben Fragen? Wir haben Antworten!

Finden Sie hier Antworten auf häufig gestellte Fragen. Bei weiteren Anliegen stehen Ihnen unsere Experten jederzeit zur Verfügung.

Begünstigt werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung. Vorhaben müssen dabei die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Neuartig gegenüber dem Stand der Technik.
  • Risikobehaftet für den Antragsteller (keine Auftragsforschung)
  • Systematisch und einem Plan folgend.
  • Reproduzierbar sein.

Die Förderung kann sowohl für abgeschlossene FuE-Vorhaben als auch für laufende und zukünftige FuE-Vorhaben beantragt werden, vorausgesetzt, die Arbeiten haben nach dem 1. Januar 2020 begonnen. 

Im Gegensatz zur herkömmlichen direkten Projektförderung besteht ein gesetzlicher Anspruch auf diese Förderung, sofern die Bedingungen der Forschungszulage erfüllt sind. 

Berechtigt sind alle Steuerpflichtigen gemäß Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz. 

Auch Unternehmen außerhalb der Gewinnzone, wie beispielsweise Start-ups oder Unternehmen in Krisensituationen, können die Zulage in Anspruch nehmen, sofern diese noch über mehr als die Hälfte ihres gezeichneten Kapitals verfügen.

Die BSFZ, die die „Forschungshöhe“ Ihres Vorhabens prüft, verlangt lediglich eine ungefähre Beschreibung des Forschungsvorhabens. Dabei werden vor allem die Projektziele, die Neuartigkeit, die zu überwindenden Hürden sowie die grobe Vorgehensweise abgefragt. Diese Angaben haben nicht den Detailgrad einer Patentschrift und erlauben Dritten keinen tiefergehenden Einblick. Zudem unterliegt die BSFZ eigenen Vertraulichkeitsverpflichtungen.

Bei IFC garantieren wir Vertraulichkeit durch eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung sowie durch unsere ohnehin hohen Standards im Geschäftsmodell.

Die Forschungszulage wird mit der nächsten Steuerfestsetzung (Einkommensteuer/Körperschaftsteuer) verrechnet bzw. ausgezahlt, sofern sie die festgesetzte Steuer übersteigt.

Das Antragsverfahren für die Forschungszulage ist zweistufig: 

  • Zunächst erfolgt die Beantragung der FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). 
  • Bewilligt diese das FuE-Vorhaben inhaltlich, ist der Bewilligungsbescheid beim jeweils zuständigen Finanzamt einzureichen.

Während die Förderungsbewilligung der BSFZ jederzeit beantragt werden kann, können beim Finanzamt nur abgeschlossene Wirtschaftsjahre zur Förderung eingereicht werden. Die Forschungszulage wird daraufhin mit der nächsten Steuerfestsetzung (Einkommensteuer/Körperschaftsteuer) verrechnet bzw. ausgezahlt

Für den Zeitraum 01.01.2020 –27.03.2024 beträgt die Förderung 25% der ermittelten Bemessungsgrundlage, wobei diese auf maximal 4 Mio. Euro pro Jahr limitiert ist (ergibt maximal 1 Mio. Euro Förderung p.a.). In die Bemessungsgrundlage fließen dabei in Deutschland sozialversicherungspflichtige Personalkosten inkl. Lohnnebenkosten ein. Ferner können 60% der an Externe vergebenen Auftragsforschung angesetzt werden, soweit diese Auftragnehmer aus dem EWR stammen. 

Für Kosten und Aufwendungen, die nach dem 27.03.2024 entstanden sind, verbessern sich die Konditionen unter dem Wachstumschancengesetz deutlich:

    • Die Bemessungsgrundlage wird auf 10 Mio. Euro pro Jahr erhöht.
    • Es dürfen 70% der an Externe vergebenen Auftragsforschung angesetzt werden.
    • Abschreibungen, die nach dem Stichtag für das Forschungsvorhaben getätigt wurden, dürfen zudem angesetzt werden.

Diese erhöhte Bemessungsgrundlage von 10 Mio. Euro pro Jahr wird gefördert mit

  • 25% für größere Unternehmen (also max. 2,5 Mio. p.a.) und
  • 35% für KMUs gemäß der AGVO-Definition (also max. 3,5 Mio. p.a.).

IFC arbeitet zu 100% erfolgsbasiert! Unsere Kunden zahlen nur etwas, wenn die Bewilligung des Forschungsvorhabens durch die BSFZ auch bestätigt wurde. 

Selbstverständlich unterliegen alle bereitgestellten Daten höchster Vertraulichkeit.

Unsere aktuellen Beiträge

In regelmäßigen Abständen bieten wir in unseren Blogs aktuelle Informationen zur Forschungszulage sowie Neuigkeiten über unser Unternehmen.