Das Wachstumschancengesetz

Das Wachstumschancengesetz wurde 27.03.2024 verkündet! Hier sind die Auswirkungen auf die Forschungszulage.

Das Wachstumschancengesetz wurde 27.03.2024 verkündet! Hier sind die Auswirkungen auf die Forschungszulage.

 

Seit 2020 erweitert das Forschungszulagengesetz (FZulG) die Förderlandschaft in Deutschland durch steuerliche Anreize für Forschung und Entwicklung. Die Forschungszulage (FZul) unterstützt innovative Projekte unbürokratisch und niedrigschwellig – und das sogar rückwirkend.

 

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Die Bundesregierung und der Bundesrat haben lange um das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ gerungen. Nach erfolgreichen Verhandlungen wurde das Wachstumschancengesetz am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2024 I Nr. 108) und bringt wichtige Änderungen für die Forschungszulage ab dem 28. März 2024 mit sich:

 

  • Die maximale Bemessungsgrundlage für förderfähige Aufwendungen wird von 4 Mio. auf 10 Mio. Euro angehoben.
  • Die förderfähigen Kosten für Auftragsforschung werden von zuvor 60% auf nunmehr 70% erhöht.
  • Abschreibungen auf Investitionen, die für das Forschungsvorhaben getätigt wurden, können angesetzt werden.
  • Die Forschungszulage beträgt standardmäßig 25% und kann für KMUs auf 35% erhöht werden.
  • Der förderfähige Wert der eigengeleisteten Arbeitsstunden (Einzelunternehmer) wird von 40 auf 70 Euro je Arbeitsstunde angehoben.
  • Die Obergrenze für die maximal anrechenbaren Arbeitsstunden bleibt unverändert bei 40 Stunden pro Woche.
  • Die Forschungszulage wird im Vorauszahlungsverfahren berücksichtigt. Die neue Regelung zum Vorauszahlungsverfahren tritt am 01.01.2025 in Kraft.

 

Möchten Sie von der erhöhten Forschungszulage profitieren? Oder benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung? Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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