Frage:
Wird die steuerliche Forschungszulage in Deutschland auch dann ausgezahlt, wenn der Staatshaushalt noch nicht verabschiedet wurde?
Antwort:
Die steuerliche Forschungszulage in Deutschland wird durch das Forschungszulagengesetz (FZulG) geregelt. Dieses Gesetz ist unabhängig vom jährlichen Bundeshaushalt und bleibt auch ohne einen verabschiedeten Staatshaushalt in Kraft. Daher wird die Forschungszulage weiterhin ausgezahlt, selbst wenn kein aktueller Haushalt beschlossen wurde.
Die Forschungszulage wird als Steuergutschrift gewährt und kann unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation in Anspruch genommen werden.
Die Anspruchsberechtigung setzt die Durchführung eines begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens voraus, mit dem nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurde.
Zusammenfassend bleibt die steuerliche Forschungszulage auch ohne einen verabschiedeten Staatshaushalt bestehen und wird weiterhin als Steuergutschrift gewährt bzw. ausgezahlt.
Vgl. auch: Bundesfinanzministerium