Mit der positiven Bescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) in der Hand, steht der Beantragung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt nichts mehr im Weg.
Für das Jahr 2020 gilt es allerdings, schnell zu handeln: Der Antrag muss bis spätestens 31.12.2024 über das ELSTER-Portal gestellt werden.
Unser Leitfaden zur Beantragung der Forschungszulage über ELSTER
Um Ihnen den Prozess zu erleichtern, haben wir einen kleinen Leitfaden zusammengestellt (ohne Gewähr!). Dieser Schritt-für-Schritt-Überblick soll Ihnen helfen, Stolpersteine zu vermeiden. Unseren Kunden stellen wir diesen automatisch zur Verfügung.
Sollten Sie – auch als Noch-Nicht-Kunden – Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gerne an.